Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf und die Miete von Baumaschinen, Anbaugeräten und Zubehör zwischen Minibagger Köln – Rippa Vertretung Köln, Inhaber Bruno Goldammer, Wallstraße 143, 51063 Köln (nachfolgend „wir") und dem Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Maschinen und Zubehör auf unserer Website und in Anzeigen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe der Maschine zustande.

Technische Angaben, Abbildungen, Gewichte und Maße stammen vom Hersteller und dienen der Beschreibung. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie. Konstruktions- und Ausstattungsänderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise

Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Liefer- und Transportkosten werden gesondert ausgewiesen.

„Ab"-Preise beziehen sich auf die Grundausstattung. Der Endpreis richtet sich nach der gewählten Konfiguration, Motorvariante, Kabine und den bestellten Anbaugeräten.

§ 4 Lieferung, Termine, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands. In Köln und im Umkreis von bis zu 50 km liefern wir gegen die vereinbarte Pauschale und weisen die Maschine vor Ort ein. Selbstabholung ist nach Absprache möglich.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Lieferausfälle unserer Vorlieferanten haben wir nicht zu vertreten; wir informieren den Kunden unverzüglich und nennen einen neuen Termin. Bei einer Verzögerung von mehr als sechs Wochen kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe über. Gegenüber Unternehmern geht sie mit der Übergabe an den Transporteur über.

§ 5 Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe der Maschine ohne Abzug fällig. Bei Bestellmaschinen können wir eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangen; die Restzahlung wird bei Übergabe fällig.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin darf der Kunde die Maschine weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.

§ 7 Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Maschinen zwei Jahre ab Übergabe. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Übergabe; die gesetzlichen Fristen bei Arglist, Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

Verschleißteile — insbesondere Ketten, Zähne, Schneidkanten, Filter, Schläuche, Betriebsstoffe und Beleuchtung — unterliegen der Gewährleistung nur bei Mängeln, die bereits bei Übergabe vorlagen. Kein Mangel liegt vor bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, fehlende oder verspätete Wartung, Eingriffe Dritter oder den Einsatz ungeeigneter Anbaugeräte.

Ersatzteile und Anbaugeräte beziehen wir über das europäische Rippa-Lager. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein.

§ 8 Besondere Bedingungen für die Vermietung

Mietzeit. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe am Einsatzort und endet mit der Rücknahme durch uns. Angefangene Miettage werden voll berechnet. Eine Verlängerung ist rechtzeitig anzumelden und bedarf unserer Zustimmung.

Lieferung und Einweisung. Wir vermieten ausschließlich zusammen mit Lieferung und Einweisung. Der Mieter benennt eine Person, die die Einweisung entgegen­nimmt und die Maschine bedient. Die Einweisung ist Bestandteil des Mietvertrags.

Kaution. Wir können eine Kaution von 250 € verlangen. Sie wird nach mängelfreier Rückgabe unverzüglich erstattet.

Pflichten des Mieters. Der Mieter behandelt die Maschine pfleglich, setzt sie nur bestimmungsgemäß und im vereinbarten Einsatzgebiet ein und überlässt sie keinem Dritten. Er hat vor Arbeitsbeginn den Verlauf von Leitungen, Kabeln und Rohren zu klären; Schäden an Versorgungsleitungen gehen zu seinen Lasten. Betriebsstoffe und tägliche Kontrollen (Ölstand, Kettenspannung, Schmierung) obliegen dem Mieter.

Schäden und Verlust. Schäden, Unfälle und Diebstahl sind uns unverzüglich zu melden. Für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter. Bei Diebstahl oder Totalschaden haftet er bis zur Höhe des Zeitwerts.

Rückgabe. Die Maschine ist gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnen wir den tatsächlichen Aufwand.

Kündigung. Wir können den Mietvertrag fristlos kündigen und die Maschine zurückholen, wenn der Mieter erheblich gegen seine Pflichten verstößt, insbesondere bei unsachgemäßem Einsatz oder Zahlungsverzug.

§ 9 Einweisung, Betriebssicherheit, Bedienung

Baumaschinen sind Arbeitsmittel. Der Kunde stellt sicher, dass die Maschine nur von Personen bedient wird, die dazu körperlich und fachlich geeignet und eingewiesen sind. Beim gewerblichen Einsatz sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und die Regeln der Berufsgenossenschaft einzuhalten; die dafür erforderliche Beauftragung und Unterweisung des Bedienpersonals obliegt dem Kunden.

Auf öffentlichen Verkehrsflächen und für den Transport gelten die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Wahl eines geeigneten Anhängers, die Ladungssicherung und die erforderliche Fahrerlaubnis ist der Kunde verantwortlich, soweit er selbst transportiert.

§ 10 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Für Schäden, die aus der Bedienung der Maschine durch den Kunden oder dessen Personal entstehen, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

§ 11 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026